Lex Leon Blauer Stern mit MarkeIn den letzten Tagen wurde viel über meinen blauen Stern und den österreichischen ESC-Auftritt geschrieben. Dabei wurden von Cosmó bzw. Cosmó’s Management Behauptungen aufgestellt – etwa, ich hätte mich erst vor zwei Wochen gemeldet oder es ginge nur um eine späte Markenanmeldung –, die schlichtweg falsch sind. (Eine genaue rechtliche Einordnung ist im Artikel „Faktencheck: Die rechtliche Situation um den blauen Stern“ zu finden)

Um Transparenz zu schaffen, möchte ich hier den tatsächlichen Ablauf aus meiner Sicht offenlegen. Es ist die Geschichte eines Versuchs, eine sehr irritierende Situation kollegial unter Künstlern zu lösen – und wie dieser Versuch mit anwaltlichen Drohgebärden beantwortet wurde.

Der erste Schock und die Kontaktaufnahme

Ich habe die optische Ähnlichkeit zu Cosmó anfangs gar nicht mitbekommen, da ich den Vorentscheid und den diesjährigen ESC-Teilnehmer nicht verfolgt habe. Erst als mich meine eigenen Fans darauf ansprachen, sah ich den praktisch identischen blauen Stern in seinem Gesicht. Der Moment, als ich das sah, hat mir einen echten Stich versetzt. Dieser Stern ist seit dem Jahr 2010 mein ununterbrochenes, eindeutiges Erkennungsmerkmal.

Anstatt sofort rechtliche Schritte einzuleiten, wählte ich den direkten Weg. Am 18. April 2026 – also vor vier Wochen, nicht vor zwei – schrieb ich Cosmó und seinem Manager Sandro Humitsch eine E-Mail. Ich betonte darin ausdrücklich, dass ich die Angelegenheit von Künstler zu Künstler klären möchte. Ich erklärte, dass ich keinen öffentlichen Streit kurz vor dem ESC lostreten wolle, da dies uns beiden schaden würde. Ich habe nichts gegen Cosmó persönlich – im Gegenteil, ich gratulierte ihm zum ESC-Vorentscheid und wünschte ihm respektvoll alles Gute. Mir ging es einzig darum, mein Lebenswerk zu schützen und eine kooperative, unkomplizierte Lösung zu finden.

Die Reaktion: Einschüchterung statt Empathie

Ich dachte wirklich, ein anderer Künstler würde nachvollziehen können, wie man sich fühlt, wenn das eigene, über 16 Jahre aufgebaute Markenzeichen plötzlich von einer großen TV-Produktion überschrieben wird. Ich hätte in seiner Situation sofort das Gespräch gesucht.

Die Antwort des Managements war jedoch ernüchternd. Statt eines Gesprächsangebots erhielt ich am 27. April einen Brief von deren Rechtsanwalt. In diesem Schreiben wurden meine Anliegen schroff als „nichtzutreffend“ zurückgewiesen und auch keinerlei konstruktive Lösungsvorschläge geboten.

Mein zweiter Versuch und die juristische Drohung

Da ich mich im Vorfeld gründlich juristisch beraten ließ, wusste ich, dass meine Position (Urheberrecht, Markenrecht und Kennzeichenrecht) sehr stark ist. Dennoch wollte ich die Sache weiterhin persönlich klären. Am 3. Mai schrieb ich erneut an das Management. Ich drückte mein Bedauern darüber aus, dass der Weg über Anwälte gewählt wurde, und legte unsere rechtliche Stellungnahme detailliert und transparent dar. Ich erklärte zudem, dass ich proaktiv klarstellen müsse, dass mein Konzept seit 2010 besteht, damit die Öffentlichkeit mich nicht plötzlich für einen Nachahmer hält.

Genau diese Sorge ist mittlerweile Realität geworden: Unter meinen Videos finden sich bereits Kommentare wie „Fake Cosmó?“.

Die Antwort auf meine offene Darlegung war ein weiteres, noch schärferes Anwaltsschreiben vom 5. Mai. Darin forderte mich Cosmó bzw. Cosmó’s Management auf, sämtliche Korrespondenz ab sofort ausschließlich über ihre Anwaltskanzlei zu führen. Schlimmer noch: Mir wurde unverhohlen gedroht, dass bereits bei der Andeutung („Insinuation“) von rechtswidrigem Verhalten sofort mit einer Klagsführung auf Unterlassung und Schadenersatz entgegnet wird.

Der Schritt zum eigenen Anwalt

Dieser Versuch, mich mundtot zu machen und mich juristisch einzuschüchtern, war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Ich sehe es nicht ein, warum ich gezwungen werden soll, mein 16 Jahre altes Markenzeichen aufzugeben, nur weil ein anderer Künstler ein zum Verwechseln ähnliches Zeichen seit wenigen Monaten verwendet. Cosmó selbst bezeichnete diesen Stern als sein Wiedererkennungszeichen, womit er quasi bestätigt, dass dieser blaue Stern geeignet ist, etwas eindeutig zu kennzeichnen.

Aufgrund dieses aggressiven Vorgehens hat am 8. Mai mein Rechtsanwalt Florian Rath von Salomonowitz Rechtsanwälte diesen Fall übernommen. Seither läuft die Kommunikation ausschließlich über die Anwälte.

Das Fazit

Es geht hier nicht, wie in Medienberichten oft falsch dargestellt, nur um eine kürzlich erfolgte Markenanmeldung. Es geht um meine Kennzeichen-, Marken- und Urheberrechte und um über 15 Jahre kontinuierliche Arbeit. Vielleicht ist Cosmó als junger Künstler hier sowohl anwaltlich, als auch managementtechnisch schlichtweg schlecht beraten. In einem Alter, in dem man oft noch unerfahren in den Fallstricken der Branche ist, verlässt man sich mitunter blind auf sein Umfeld. Ich habe alles versucht, um diese Situation geräuschlos im Hintergrund zu lösen. Dass die juristische Keule von Cosmó’s Management nun die einzige Antwort war, lässt mir keine andere Wahl, als mich nun öffentlich und rechtlich zu wehren. Trotz des bisherigen Verlaufs wünsche ich Cosmó persönlich weiterhin alles Gute für seinen Auftritt beim ESC.